Aufnahmekriterien

Nach den gesetzlichen Regelungen (Rahmenvereinbarungen nach §39a Sozialgesetzbuch V) sind stationäre Hospize für einen eingegrenzten Personenkreis in einer bestimmten Lebenssituation gedacht. Eine Aufnahme in einem stationären Hospiz ist für unheilbar kranke Menschen möglich, wenn

  • ihre Erkrankung soweit fortgeschritten ist, dass die Lebenserwartung auf wenige Wochen bis Monate begrenzt ist
  • aufgrund des Krankheitsbildes ein hoher palliativer (d. h. lindernder) Versorgungsbedarf besteht
  • eine Krankenhausbehandlung nicht erforderlich ist und die notwendige Versorgung zu Hause nicht gewährleistet werden kann
  • der Patient (ggf. seine Angehörigen) die Hospizversorgung wünscht.

Wir nehmen Menschen auf mit

  • einer fortgeschrittenen Krebserkrankung
  • dem Vollbild der Infektionskrankheit Aids
  • Erkrankungen des Nervensystems mit fortschreitenden Lähmungen
  • chronischen Nieren-, Herz-, Verdauungstrakt- oder Lungenerkrankungen im Endzustand.

Die Aufnahme erfolgt unabhängig von der Nationalität, der Religion, dem Lebensstil und den finanziellen Möglichkeiten des anfragenden Patienten.