Kosten / Finanzierung

Aktuell beträgt der von den Kranken- und Pflegekassen anerkannte Tagessatz für die Versorgung eines Hospizgastes im lebensHAUS 444,02 €. Hierin sind alle Leistungen des Hospizes für Pflege, Betreuung, Unterkunft und Verpflegung enthalten. Der behandelnde Arzt und die Apotheke rechnen ihre Leistungen direkt mit der Krankenkasse ab. Die Kranken- und Pflegekassen übernehmen 95% vom genannten Tagessatz. 5 % des Tagessatzes muss das Hospiz lebensHAUS aus Eigenmitteln aufbringen, so dass von den Kranken- und Pflegekassen 421,82 € pro Tag und Gast bezahlt werden. Von den Hospizgästen müssen lediglich die Praxisgebühr für den behandelnden Arzt und evtl. anfallende Zuzahlungen zu ärztlichen Verordnungen (z.B. für Medikamente) sowie persönliche Nebenkosten (z.B. für Telefon, Friseur etc.) selbst getragen werden. Die privaten Kranken- und Pflegekassen und die Beihilfestellen übernehmen i. d. R. ebenfalls die Kosten für eine stationäre Hospizversorgung.

Mit dem anerkannten Tagessatz von 444,02 € sind unsere tatsächlichen Kosten pro Platz und Tag jedoch nicht abgedeckt. Um die von uns angestrebte Intensität und Qualität in der Pflege und Betreuung zu gewährleisten, entstehen – insbesondere durch den hohen Personaleinsatz – Kosten in Höhe von ca. 512 € pro Platz und Tag. Daher muss das lebensHAUS nicht nur 5 % des Tagessatzes selbst aufbringen, sondern bis zu 18 % der tatsächlichen Kosten (die Differenz zwischen den tatsächlichen Kosten in Höhe von 512 € und der Erstattung durch Kranken- und Pflegekassen in Höhe von 421,82 €). So sind in 2021 etwa 295.000 Euro erforderlich, um diese Unterdeckung aufzufangen. Hierfür sind wir auf breite Unterstützung angewiesen.